CIfA German Group

FAQ zur Akkreditierung

Wir erhalten von verschiedensten Seiten oft Anfragen, die einander recht ähnlich sind. Um einige der wichtigsten Fragen zur Akkreditierung kurz und knapp an einem Ort erklären zu können, stellen wir Ihnen hier die FAQ zur Verfügung.


Klicken Sie auf die Fragen, um die Antworten zu lesen.


  • Wie kann ich mich bei CIfA bewerben?

    Bitte lesen Sie den Akkreditierungsleitfaden.

    Vervollständigen Sie den Akkreditierungsantrag und bitten Sie zwei Gutachter um Referenzschreiben. So Sie die Referenzschreiben vorliegen haben, legen Sie diese Ihrem Antrag bei.

    Legen Sie Ihrem Akkreditierungsantrag Kopien Ihrer Ausbildungszeugnisse bei.
    Vervollständigen Sie Ihre Selbstbeschreibung. Diese enthält Informationen über Ihren Werdegang, Arbeitsplätze, Publikationen, etc.

    Wählen Sie Arbeitsbeispiele aus, die Ihre Selbstbeschreibung unterstützen. Für die Akkreditierung als PCIfA sind keine, als ACIfA mindestens drei und als MCIfA mindestens fünf Arbeitsbeispiele nötig.

    Senden Sie alle diese Unterlagen an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.. Informationen zu den Einreichungsfristen für ACIfA und MCIfA finden Sie unter https://www.archaeologists.net/join/apply. Anträge für PCIfA können zu jedem Zeitpunkt eingereicht werden.

  • Für welche Akkreditierungsstufe soll ich mich bewerben?

    CIfA bietet drei Stufen der beruflichen Akkreditierung an: Practitioner (PCIfA), Associate (ACIfA) und Member (MCIfA).

    Um zu entscheiden, welche Stufe die richtige für Sie ist, schauen Sie sich unsere Kompetenzmatrix an. Diese wird Ihnen dabei helfen festzustellen, welchen Grad Sie anhand Ihrer Selbstbeschreibung, Referenzen und (sofern gefordert) Arbeitsbeispiele nachweisen können. Auf der englischen Website des CIfA sind darüber hinaus auch Kompetenzmatrizen für bestimmte Fachgebiete zu finden, die Ihnen ggf. helfen können, wenn Sie in einem bestimmten Fachbereich tätig sind.

    Weitere Informationen zu den einzelnen Stufen finden Sie außerdem auf der englischen Website des CIfA:
    Practitioner (PCIfA)
    Associate (ACIfA)
    Member (MCIfA)

    Bei Fragen können Sie sich darüber hinaus gerne jederzeit per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) an uns wenden.

  • Wie viel soll ich schreiben?

    Es gibt keine Vorgaben, wie viel Sie in Ihrer Bewerbung schreiben müssen. Sie sollten jedoch bedenken, dass die Gutachter:innen weder Sie noch Ihre Arbeit kennen. Daher sollte ihre Bewerbung genug Informationen enthalten, um erkennen zu können, dass Sie die vier Bereiche der Kompetenzmatrix abdecken. Oft hilft es, konkrete Beispiele anzugeben, anhand derer Sie die geforderten Kompetenzen nachweisen.

  • Was passiert nachdem ich meinen Antrag eingereicht habe?

    Sie erhalten eine Empfangsbestätigung mit der Bitte um die Zahlung der Akkreditierungsgebühr per E-Mail*. Wir kümmern uns um die Übersetzung Ihrer Unterlagen und reichen sie an unsere Gutachter weiter.

    * Sämtliche Korrespondenz erfolgt in englischer Sprache. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Wie wird meine Bewerbung beurteilt?

    Akkreditierungsanträge werden vom Akkreditierungskomitee des CIfA geprüft. Dieses besteht aus einer Gruppe von mindestens fünf Freiwilligen, die alle akkreditierte Mitglieder des Instituts sind. Es prüft alle Akkreditierungsanträge, um eine einheitliche Vorgehensweise zu gewährleisten.

    Die Erlangung der Akkreditierung ist eine bedeutende Leistung. Jeder Antrag wird anhand der eigenen Verdienste und der nachgewiesenen technischen und ethischen Kompetenz bewertet. Bei PCIfA- und ACIfA-Bewerber:innen erfolgt dies anhand der Selbstbeschreibung, der Referenzen und gegebenenfalls von Arbeitsbeispielen. Bei MCIfA Kandidaten erhält das Komitee außerdem den Bericht des Interviewpanels, das das Interview zur Bewertung der ethischen Kompetenz führt. Alle auf Deutsch eingereichten Bewerbungen werden außerdem vom einem:r deutschsprachigen Gutachter:in geprüft, der/die ebenfalls einen Bericht für das Akkreditierungskomitee verfasst.

    Des Akkreditierungskomitee bewertet die Anträge anhand eines Punktesystems, das auf der CIfA-Kompetenzmatrix basiert und durch die von Ihnen vorgelegten Nachweise (z. B. Referenzen, Selbstbeschreibung, Arbeitsbeispiele) gestützt wird.

  • Was passiert nach dem Treffen des Akkreditierungskomitees?

    Sobald Ihre Akkreditierung in der Akkreditierungssitzung besprochen wurde, erhalten Sie – meist am darauffolgenden Tag – eine E-Mail* mit der Entscheidung des Akkreditierungskomitees. An dieser Stelle kann es vorkommen, dass wir Sie um weitere Informationen bitten.

    * Sämtliche Korrespondenz erfolgt in englischer Sprache. Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Wie und wann zahle ich meinen Mitgliedsbeitrag?

    Nachdem Ihre Akkreditierung erfolgreich war, erhalten Sie eine E-Mail* mit Ihren Login-Daten für den Mitgliederbereich der CIfA Website (https://www.archaeologists.net). Dort können Sie Ihre Zahlungsart wählen. Wenn Sie während des laufenden Geschäftsjahres Mitglied werden, wird der Mitgliedsbeitrag angepasst, so dass Sie nur für den Teil des Jahres zahlen, in dem Sie Mitglied sind.

    Nachdem wir Ihre Zahlung erhalten haben, senden wir Ihnen postalisch Ihre Mitgliedsurkunde und Ihren Mitgliedsausweis zu. Jedes Jahr zwischen Februar und März erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen, wie Sie Ihre Beiträge für das kommende Jahr zahlen können, um weiterhin CIfA-Mitglied zu bleiben. Die Zahlung ist zum 1. April des Jahres fällig.

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