Lohnuntergrenzen sind keine Lohnempfehlungen! – d. h. sie sind nicht der anzustrebende gute Zustand, sondern die aus Sicht der Mitgliederversammlung von CIfA Deutschland unterste Grenze, bei der eine fachlich wie ethisch vertretbare Archäologie gerade noch machbar ist. Diese Lohnuntergrenzen werden seit 2021 – jährlich neu – zwischen dem AK Arbeitnehmer:innen und dem AK Archäologiefirmen ausgehandelt und dann der Mitgliederversammlung von CIfA Deutschland vorgelegt und ggf. von dieser angenommen. Diese Lohnuntergrenzen beziehen sich auf ein sozialversichertes, monatliches Festgehalt; sie sind nicht anwendbar auf Stundensätze in werkvertragsähnlichen Beschäftigungsverhältnissen, die deutlich höher ausfallen müssten.
Die 2021 von CIfA Deutschland erstmals verabschiedeten Empfehlungen zu Lohnuntergrenzen – geltend ab Jan. 2022 – finden sich dort; diese Website erläutert u.a. in kurzen Videos, was Lohnuntergrenzen sind und warum sie eingeführt wurden. Die 2022 für 2023 verabschiedeten Empfehlungen zu Lohnuntergrenzen finden sich dort.
Die aktuellen Empfehlungen – geltend seit Jan. 2024 – wurden am 9. Sept. 2023 von der Mitgliederversammlung beschlossen, sie finden sich dort.
Stand: Jan. 2024