Lohnuntergrenzen sind keine Lohnempfehlungen! – d. h. sie sind nicht der anzustrebende gute Zustand, sondern die aus Sicht der CIfA-Mitgliederversammlung unterste Grenze, bei der eine fachlich wie ethisch vertretbare Archäologie gerade noch machbar ist. Diese Lohnuntergrenzen werden seit 2021 – jährlich neu – zwischen dem AK Arbeitnehmer:innen und dem AK Archäologiefirmen ausgehandelt und dann der Mitgliederversammlung von CIfA Deutschland vorgelegt und ggf. von dieser angenommen.
Die 2021 von CIfA Deutschland erstmals verabschiedeten Empfehlungen zu Lohnuntergrenzen – geltend ab Jan. 2022 – finden sich dort; diese Website erläutert u.a. in kurzen Videos, was Lohnuntergrenzen sind und warum sie eingeführt wurden.
Die aktuellen, 2022 für 2023 verabschiedeten Empfehlungen zu Lohnuntergrenzen finden sich dort.
Die neuen Empfehlungen – ggf. geltend ab Jan. 2024 – wurden am 9. Sept. 2023 von der Mitgliederversammlung beschlossen, sie finden sich dort.
Stand: Sept. 2023