CIfA Deutschland positioniert sich zur Bewegung #IchBinHannah - einer Graswurzel-Initative, die prekärer Arbeit in der Wissenschaft ein Gesicht geben möchte. Sie entstand ursprünglich als Twittertrend als Reaktion auf ein Erklärvideo des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG).
Im Mai 2020 wurde der Entwurf zur Novellierung des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) vorgelegt. Er zeigt deutlich, dass starke Veränderungen in der Bau- und Bodendenkmalpflege NRWs – vor allem tiefere Eingriffe in die Behördenstruktur – geplant sind. CIfA Deutschland hat die Gelegenheit wahrgenommen, diesen Entwurf zu kommentieren, wobei vor allem der Schutz der Bodendenkmäler im Fokus steht.
Mit dem Monitoring-Report zur privatwirtschaftlichen Archäologie der DGUF vom Dezember 2019 (https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/arch-inf/article/view/69349) liegen erstmals anhand einer Umfrage (26.08.-06.10.2019) ermittelte, verlässliche Zahlen über die deutsche Grabungsarchäologie und den Sektor der freiberuflich Tätigen vor.
In der täglichen Arbeit staatlicher und kommunaler Bodendenkmalpflege als „Berater“ für Veranlasser, Behörden, Ausführende und interessierte Öffentlichkeit (Advisor) sind die von CIfA im Konsens verabschiedeten Richtlinien und Standards von großer Hilfe.
Die neue österreichische NORM 2411 (https://shop.austrian-standards.at) hat zum Ziel, bei Bauarbeiten und idealerweise auch Flächenumwidmungen eine archäologische Voruntersuchung des betroffenen Grundes verpflichtend zu machen.