Im Mai 2020 wurde der Entwurf zur Novellierung des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) vorgelegt. Er zeigt deutlich, dass starke Veränderungen in der Bau- und Bodendenkmalpflege NRWs – vor allem tiefere Eingriffe in die Behördenstruktur – geplant sind. CIfA Deutschland hat die Gelegenheit wahrgenommen, diesen Entwurf zu kommentieren, wobei vor allem der Schutz der Bodendenkmäler im Fokus steht.
CIfA nimmt dabei u.a. Stellung zum Schutz und Erhalt von „vermuteten Bodendenkmälern“, zu Verantwortlichkeiten der Führung der Denkmalliste, bei der Durchführung von Maßnahmen etc. Die vollständige Stellungnahme finden sie hier Stellungnahme DSchG NRW, den Text des Gesetzesentwurfs dort https://opal.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-3.... Auf Einladung der Landesregierung NRW kommentierte CIfA Deutschland auch die neue Fassung der Gesetzesnovelle DSchG NRW im April 2021. Dabei weist CIfA vor allem auf Inkonsistenzen und auf allgemeine Unzulänglichkeiten im Gesetzesentwurf hin (Stellungnahme DSchG NRW 2021). Die diskutierte Fassung der Gesetzesnovelle findet sich hier https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-34....
Sie möchten mehr wissen? Die NGO der deutschen Archäologie DGUF informiert umfassend auf ihrer Seite https://dguf.de/ngo/stellungnahmen/regelungen-und-gesetzgebungsverfahren/2021-dguf-wirkt-an-novellierung-des-dschg-nrw-mit.