Ein Wesensmerkmal von CIfA ist die Qualitätssicherung archäologischer Arbeit. Für Individuen erfolgt diese mit der Akkreditierung (s. dort). Für archäologische resp. archäologie-bezogene Firmen und Institutionen (bei CIfA unter dem Begriff „Organisationen“ zusammengefasst) erfolgt die Qualitätssicherung durch die Registrierung, die hohe professionelle Qualität garantiert.
CIfA-registrierte Organisationen (ROs)
- sind zuverlässige Partner mit größtmöglicher zeitlicher und finanzieller Planungssicherheit für ihre Klienten;
- sind sachverständige und verlässliche Kontakte für archäologische Themen;
- haben ihre hochqualitätvolle archäologische Arbeitsweise nachgewiesen;
- halten anerkannte und objektiv nachprüfbare Qualitätsstandards der Archäologie ein, inkl. Sozialstandards;
- verpflichten sich dem ethischen Verhaltenskodex;
- leisten einen aktiven Beitrag zum Schutz unseres kulturellen Erbes.
Der Erwerb des RO-Status steht jedem archäologischen oder für die Archäologie arbeitendem Unternehmen bzw. jeder archäologischen Institution offen: privatwirtschaftlicher Archäologie (Grabungsfirmen, Freiberufler, etc.), Universitäten, Museen, Amtsarchäologie sowie ehrenamtlichen Organisationen.
Klienten oder Mitarbeiter, die die Einhaltung der vereinbarten Standards durch eine Registrierte Organisation begründet bezweifeln, können dies bei CIfA melden: Es folgt eine Untersuchung, die ggf. in Verbesserungsauflagen oder sogar dem Verlust des RO-Status mündet.
Registrierte Organisationen werden automatisch alle drei Jahre anhand eines transparenten Bewerbungs- und Inspektionsverfahrens auf ihre Einhaltung der CIfA-Regularien geprüft.