Gegen CIfA
Über die Möglichkeit, Beschwerden gegen CIfA zu führen, informiert ein CIfA-Regelwerk in deutscher Sprache (Beschwerdeverfahren gegen CIfA). Zum Einreichen von Beschwerden stellt CIfA ein Formblatt in deutscher Sprache (Formblatt Beschwerden gegen CIfA) zur Verfügung. Weitere Informationen und Verfahren finden Sie unter https://www.archaeologists.net/regulation/complaints.
Gegen CIfA-Mitglieder oder Inhaber des GZA
Bürger:innen, Institutionen oder auch Investoren sind frei, sich beim CIfA über Mitglieder oder mit dem Gütezeichen für Archäologie ausgezeichnete Firmen und Unternehmen zu beschweren, wenn sie begründete Zweifel an deren Einhalten professioneller Standards haben. Solche Beschwerden folgen einem geregelten Verfahren, das auch eine Anhörung der Betroffenen einschließt, und von einer unabhängigen Schiedskommission durchgeführt wird. Näheres zum Verfahren und zur Einreichung einer Beschwerde finden Sie gesammelt auf der Website 'Professional conduct and complaint procedures'.