CIfA German Group

Archäologie: Wenn ein Festvertrag nichts Festes ist (Arbeitspapiere CIfA Deutschland 1)

Falk und Ilka Näth und Michaela Schauer kommentieren die Gestaltung von Arbeitsverträgen auf archäologischen Ausgrabungen in "Archäologie: Wenn ein Festvertrag nichts Festes ist" (Arbeitspapiere CIfA Deutschland 1): Arch. Inf. 42, 2019, 99-114

Zusammenfassung

Jenseits der Planstellen im öffentlichen Dienst gibt es in der deutschen Archäologie derzeit eine große Vielfalt an unterschiedlich ausgearbeiteten Arbeitsverträgen. Hierbei werden arbeitsrechtliche und -vertragliche Gesichtspunkte sehr verschieden berücksichtigt: Sachgründe für eine Befristung, Kündigungsschutz, Tätigkeitsbeschreibungen, Urlaubs- und Zahlungsmodalitäten können unterschiedlich detailliert ausgeführt sein. Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Ausformulierung der Arbeitszeit: Die Angabe der Wochenarbeitszeit kann den Unterschied zwischen Teil- und Vollzeitstelle deutlich machen, gibt die Zahlungssätze für die Urlaubs- und Feiertage vor und begründet besondere Regelungen z.B. bei Studentenverträgen. Sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen, die im gegenseitigen Vertragsverhältnis zu berücksichtigen sind: Angefangen vom BGB und Nachweisgesetz, welches die Mindestvereinbarungen eines Arbeitsvertrages vorschreibt und über die Gewerbeordnung, finden sich Hinweise und Anordnungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, die Schutzgesetze (Arbeits-, Jugendarbeits- und Mutterschutz) sowie europäische Richtlinien wie die DSGVO. Eine rechtliche Orientierung, was wie sinnvoll in einem Arbeitsvertrag zu berücksichtigen wäre, bieten ferner Urteilsveröffentlichungen des Bundesarbeits- und -sozialgerichtes. Alles weitere sollte eine Kombination aus gesundem Menschenverstand und vertrauensvollem Miteinander sein. Denn letztlich ersetzt keine gesetzliche Regelung das persönliche Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag sollte eine Absicherung für alle Seiten darstellen, damit die Unsicherheiten des Beschäftigungsverhältnisses und das „Streitpotenzial“ von vornherein minimiert werden.

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