CIfA German Group

Kommentar zur Stellungnahme des CIfA zur Zusammenarbeit mit staatlicher und kommunaler Bodendenkmalpflege

In der täglichen Arbeit staatlicher und kommunaler Bodendenkmalpflege als „Berater“ für Veranlasser, Behörden, Ausführende und interessierte Öffentlichkeit (Advisor) sind die von CIfA im Konsens verabschiedeten Richtlinien und Standards von großer Hilfe.

Insbesondere die Berücksichtigung der allgemeinen Verhaltensregeln (Code of Conduct) und der bewusst allgemein gehaltenen Rahmenrichtlinien (Standards) auf allen Seiten helfen auf der Grundlage der jeweils Länder spezifischen Vorgaben Vorgänge schneller abzuwickeln, Konflikte zu vermeiden, die Qualität der Arbeiten zu verbessern und den Gewinn archäologischer Arbeiten für die Öffentlichkeit zu vergrößern. Eine konsequente Arbeit der „Berater“ in diesem Rahmen erhöht deren Autorität, Integrität, Transparenz und sichert angemessenes Handeln. In Großbritannien wird das CIfA-Statement von Seiten der staatlichen Archäologie, vertreten durch ALGAO, positiv wahrgenommen und unterstützt (vgl. hierzu https://www.archaeologists.net/profession/archaeological_advisors sowie https://twitter.com/ALGAO_UK/status/1191990713602449408)

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