CIfA German Group

Archäologie - Arbeitgeber unterstützen CIfA Lohnuntergrenzen

Der Arbeitskreis Firmenarchäologie von CIfA Deutschland hat es sich zur Aufgabe gemacht, ein aktives und vertrauensvolles Netzwerk von Archäologiefirmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit aufzubauen. Er umfasst sowohl Registrierte Organisationen ("RO"), Firmen, die von CIfA-akkreditierten Firmeninhaber:innen (PCIfA, ACIfA, MCIfA) geführt werden, als auch nicht mit CIfA assoziierte Fachfirmen. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit des AKs Firmenarchäologie ist es, gemeinsam mit dem AK Arbeitnehmer:innen die seit 2021 jährlich neu definierten Lohnuntergrenzen auszuhandeln. Lohnuntergrenzen sind keine Lohnempfehlungen! – d. h. sie sind nicht der anzustrebende gute Zustand, sondern die aus Sicht der Mitgliederversammlung von CIfA Deutschland die unterste Grenze, bei der eine fachlich wie ethisch vertretbare Archäologie gerade noch machbar ist. 

Die im AK vertretenen akkreditierten Firmeninhaber:innen und die Registrierten Organisationen sind nicht nur den CIfA-Regeln – dem ethischen Verhaltenskodex, den Standards und den Richtlinien – verpflichtet, sondern auch zur aktiven Unterstützung des Prozesses zur Aushandlung sowie zur Einhaltung der Lohnuntergrenzen. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen das CIfA-Regelwerk werden sie im Rahmen eines transparenten Beschwerdeverfahrens zur Rechenschaft gezogen.

Während akkreditierte Firmeninhaber:innen dabei ausschließlich für ihr eigenes Handeln verantwortlich sind, umfasst die Registrierung von Firmen als „RO“ (dort) deutlich mehr Verpflichtungen:

Registrierte Organisationen verpflichten sich umfassend zur Einhaltung hoher professioneller Standards und ethischer Richtlinien. Die Kernaspekte dieser Verpflichtungen sind:

  1. Berufliche Integrität: Sicherstellung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit in allen beruflichen Handlungen.
  2. Qualität und Exzellenz: Einhaltung und Förderung hoher Standards in der archäologischen Praxis, Forschung und Dokumentation.
  3. Ethisches Verhalten: Respektvoller Umgang mit dem kulturellen Erbe und den betroffenen Gemeinschaften, inklusive der Achtung von Gesetzen und Vorschriften.
  4. Kontinuierliche Weiterbildung: Engagement für lebenslanges Lernen und kontinuierliche berufliche Entwicklung der Mitarbeiter:innen, um stets auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen und technischen Fortschritte zu sein.
  5. Transparenz und Verantwortlichkeit: Offenlegung von Interessenskonflikten und Verantwortung gegenüber Arbeitgeber:innen, Kund:innen und der Öffentlichkeit.
  6. Förderung der Archäologie: Engagement für die Förderung und den Schutz des archäologischen Erbes sowie die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung der Archäologie.

Verpflichtet zur Einhaltung der CIfA-Regeln und zur aktiven Unterstützung des Prozesses zur Aushandlung sowie Einhaltung der Lohnuntergrenzen sind folgende ROs:

  • (Liste folgt)

Persönlich als MCIfA-akkredierte Firmeninhaber:innen zur Einhaltung der CIfA-Regeln und zur aktiven Unterstützung des Prozesses zur Aushandlung sowie Einhaltung der Lohnuntergrenzen verpflichtet sind folgende Einzelpersonen:

  • (Liste folgt)

Als Mitglieder des AKs Firmenarchäologie unterstützen folgende nicht akkreditierte Firmeninhaber:innen den Prozess zur Aushandlung der Lohnuntergrenzen. Sie haben sich nicht explizit zur Einhaltung der CIfA-Regeln (ethischer Verhaltenskodex, Standards und Richtlinien, Lohnuntergrenzen) verpflichtet, sind aber angehalten diese zu unterstützen:

  • (Liste folgt)

Ohne Mitgliedschaft im AK Firmenarchäologie unterstützen folgende nicht mit CIfA assoziierte Firmeninhaber:innen den Prozess zur Aushandlung der Lohnuntergrenzen. Sie sind nicht zur Einhaltung der CIfA-Regeln (ethischer Verhaltenskodex, Standards und Richtlinien, Lohnuntergrenzen) verpflichtet:

  • (Liste folgt).

Stand: 9. Sept. 2024