Bitte lesen Sie vor der Antragsstellung die Anforderungen des CIfA Deutschland Gütezeichen für Archäologie (Regelwerk) sorgfältig durch. Bei Fragen wenden Sie sich gern an
Das deutschsprachige Antragsformular auf die Verleihung des Gütezeichens für Archäologie finden Sie hier: Bewerbungsformular Gütezeichen Archäologie
Bitte senden Sie das Antragsformular sowie die in den Anforderungen des Gütezeichens geforderten Unterlagen an
Die innerhalb des CIfA geltenden Regularien für den Ablauf und die Vergabe des Gütezeichens für Archäologie finden Sie hier Gütezeichen für Archäologie Regularien
Ablauf der Vergabe des Gütezeichens für Archäologie (GZA)
Dem in Großbritannien bereits existierenden Registrierungsprozess folgend, erfolgt die Bewerbung als registrierte Organisation bzw. der Antrag auf die Verleihung des Gütezeichens für Archäologie (GZA) in Form eines standardisierten Antragsformulars, dem die in Kapitel II des CIfA Deutschland Gütezeichen für Archäologie aufgeführten Unterlagen beigefügt werden. Diese Unterlagen werden durch das sogenannte Registrierungskomitee – einem Gremium aus Fachkollegen – geprüft. Zusätzlich erfolgt nach Eingang des Antrags eine Inspektion des Betriebes durch ein Gremium aus Fachkollegen unterschiedlicher Institutionen – unter Wahrung des Datenschutzes und der jeweiligen Betriebsgeheimnisse. Sobald der Antrag eingegangen ist, wird dieser zunächst auf Vollständigkeit geprüft und ein Inspektionstermin vereinbart. Sollten Unterlagen unvollständig sein, werden diese nachgefordert, bevor eine Inspektion vorgenommen werden kann. Nach Abschluss der Inspektion erörtert das Gremium die Ergebnisse und entscheidet gemeinsam über seine Empfehlung an das Registrierungskomitee. Das Registrierungskomitee trifft dann die Entscheidung über die Vergabe des Gütezeichens (mehr dazu auch in Kapitel III.1).
Alle überprüften Dokumente und Informationen, die bei den Inspektionen und Ausschusssitzungen besprochen und gesichtet werden, sind streng vertraulich. Eine Kopie des Berichtes des Inspektionsgremiums wird der Akte der jeweiligen Organisation beigelegt.
Für die Verwaltung und Umsetzung des aufwändigen Verfahrens zur Vergabe des Gütezeichens muss eine (nicht rückzahlbare) Bewerbungsgebühr von 342 € erhoben werden, deren Einzahlungsnachweis dem Antragsformular beizufügen ist. Bei einer Unterbrechung der Mitgliedschaft wird ein neues Antragsformular und eine neue Gebühr fällig.
Der Jahresbeitrag für Träger des Gütezeichens für Archäologie richtet sich u.a. nach dem Umsatz des jeweiligen Unternehmens (Gebühren Gütezeichen Archäologie).