CIfA German Group

Im Verfahren: neue Lohnuntergrenzen für 2025

Der AK Arbeitnehmer:innen und der AK Archäologiefirmen haben im Juni/Juli 2024 die neuen Lohnuntergrenzen ausgehandelt, die ab Jan. 2025 gelten sollen. Der von den AKs im Konsens verabschiedete Vorschlag - näheres dort, insbes. § 4 - wird am 14. Sept. 2024 der Mitgliederversammlung von CIfA Deutschland vorgelegt, beraten und ggf. angenommen. Im Falle der Annahme durch die MV sind die gen. Zahlen dann ab 1. 1. 2025 gültig. Der Vorschlag bedeutet eine Gehaltserhöhung gegenüber 2024 für die unterste Stufe 1 von 10 % und für die Stufen 2 bis 4 von 7,5 %. Änderungen an den Urlaubsregelungen sind gegenüber 2024 nicht vorgesehen. -- Die aktuellen Lohnuntergrenzen für 2024 finden Sie dort.

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